Der Schulelternbeirat des Genossenschaftlichen Gymnasium Speicher

 

Das sind wir – unser Vorstandsteam

Vorsitzende: Suela Zimmer, Lerchenfeldstraße 3 in 54662 Speicher

Stellvertreter: Harald Heck, Rückersberg 42 in 54662 Speicher

Schriftführer: Sabine Stormanns, Im Gartenfeld 19, 54526 Landscheid

Weitere Mitglieder: Andrea Meyer, Hof-Mulbach 4, 54526 Landscheid

Vertreter: Markus Schell, Melanie Grohsmann, Janina Fiorillo, Marc Schmitz

Kontakt zum Schulelternbeirat (SEB): SEB@gymnasium-speicher.de

Aufgaben des Schulelternbeirats (SEB)

Der SEB vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulaufsicht und der Öffentlichkeit. Er soll die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten. (§40 Abs. 1 SchulG)

Das Schulgesetz sieht drei Formen der Mitwirkung des SEB vor:

Anhören (Stellungnahme des SEB)

Benehmen (Austausch von Argumenten; Entscheidung durch die Schulleitung)

Zustimmung (gemeinsame Entscheidung von SEB und Schulleitung)

Dies bedeutet, dass in der Schule eine Reihe von Entscheidungen nicht getroffen werden können, ohne dass der SEB darüber informiert und ihm Gelegenheit gegeben wurde, sich zu äußern, bzw. der SEB seine Zustimmung gegeben hat. Somit ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schulleitung und dem Lehrerkollegium notwendig.

Der SEB sieht sich auch als Ansprechpartner, Unterstützer und Vermittler für die Eltern, die ihre Kinder vertrauensvoll an das Gymnasium gegeben haben und diese dort gut aufgehoben wissen wollen.

Beratungs- und Unterstützungsanlässe können sein:

  • Eltern haben Fragen zu einem Gespräch mit dem Lehrer.
  • Eltern suchen eine unterstützende Person für ein Gespräch mit einer Lehrkraft.
  • Klassenelternsprecher/-in haben Fragen zu Themen, die ihre Klasse betrifft.

Der SEB wird innerhalb der ersten 8 Wochen nach Schuljahresbeginn durch die Wahlversammlung für 2 Jahre gewählt.

SEB-Sitzungen finden mindestens zweimal pro Schuljahr, je nach Bedarf auch öfter, statt. An den Sitzungen nimmt das Schulleitungsteam teil.